Was muss ich tun, wenn ich ein Tier finde?

vom 21. April 2024

Darf ich es einfach behalten, wenn ich den Platz dafür habe?

 

Immer wieder erhalten wir Anrufe, dass ein Tier gefunden wurde oder zugeflogen ist, dieses jedoch gerne bei den Findern verbleiben darf. Allerdings ist es nicht ausreichend, wenn gefundene Tiere privat oder in einer Gruppe auf Facebook geteilt werden, der nächste Tierarzt verständigt wird oder das Tierheim nach einer passenden Suchanzeige befragt wird.

Wenn ein augenscheinlich besitzerloses Tier aufgefunden wird, muss dieses immer als „Fundsache“ der offiziellen Stelle gemeldet werden. Da die Ordnungsämter natürlich im Fundbüro keinen Platz für lebendige Tiere bereitstellen können, fungiert das für die jeweilige Verbandsgemeinde zuständige Tierheim als „Aufbewahrungsort“ für Fundtiere und übernimmt zudem die Dokumentation/Fundanzeige.

Möglichkeit zum Verbleib beim Finder:

Sind die Tierheime und deren Pflegestellen überfüllt so begrüßen es manche Tierheime, wenn Fundtiere die Möglichkeit habe bei den Findern, vorläufig oder dauerhaft, untergebracht werden können. Aber auch in diesem Fall bleibt der Besuch im Tierheim den Findern nicht erspart, denn die Fundanzeige mit Angabe von Fundort und Finderdaten ist verpflichtend. Zudem wird das Tier vom Tierheim begutachtet, nach Kennzeichnungen untersucht und für die Ausschreibung fotografiert. Auf diese Weise haben Besitzer die Möglichkeit ihr Tier wiederzufinden und es verschwindet nicht spurlos in einem anderen Privathaushalt.

Wer den Aufwand für zu groß hält, muss sich bewusst sein, dass Fundunterschlagung strafbar ist und mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet wird. Eine versuchte Unterschlagung ist ebenso strafbar!

Lasst uns gemeinsam den Tieren helfen, aber gleichzeitig auch den rechtmäßigen Besitzern die Chance geben, ihr geliebtes Tier wiederzufinden!