Tier-,Futter- und Streupatenschaft

Tier-,Futter- und Streupatenschaft

Sie lieben Tiere und möchten uns gerne unterstützen?

Sie haben nicht die Zeit ehrenamtliche Arbeit vor Ort zu leisten oder können vielleicht kein Tier adoptieren, möchten unseren Tieren aber dennoch gerne helfen?

Dann werden Sie doch Pate!

Was bedeutet es, eine Tierheim-Patenschaft zu übernehmen?

Die Übernahme einer Patenschaft ist eine Möglichkeit, das Tierheim mit einer besonderen Form der Spende regelmäßig zu unterstützen. Der Pate zahlt monatlich einen selbst gewählten Betrag (mind. 5 €) an das Tierheim, der für die anfallenden Kosten, wie z.B. Tierarztkosten, spezielles Futter und andere laufende Kosten für die Tierbetreuung der Tierheimtiere verwendet wird. Sie können eine Patenschaft allgemein für das Tierheim abschließen oder für einen unserer Langzeitbewohner.
Die Patenschaft wird symbolisch im Namen eines Tieres übernommen, der Betrag kommt jedoch letztlich allen Tieren zugute. Mit ihrem Patengeld können wir unseren Tieren und natürlich speziell Ihrem Patentier auch mal ein besonderes Extra zukommen lassen.
So haben alle unsere Tiere die notwendigen Dinge, die ihnen das Leben im Tierheim oder in ihren Pflegestellen verschönern. Die Übernahme der Patenschaft ist mit keinen weiteren Pflichten für den Paten verbunden. Selbstverständlich freuen wir uns aber über jeden Besuch der Paten im Tierheim. Die Patenschaft ist nicht an eine bestimmte Laufzeit gebunden, sondern kann jederzeit beendet werden. Als kleines Dankeschön bekommen alle unsere Paten eine individuelle Patenurkunde mit Foto „Ihres“ Tieres zugeschickt. Die Kosten für eine Tierpatenschaft sind nicht hoch, doch mit dieser Spende sichert man den Tieren ihr Futter und ermöglicht ihnen ein schönes Leben!T

Tierpatenschaft

Grundsätzlich können Sie für jedes Tier in unserem Tierheim eine Patenschaft übernehmen. Sollten Sie den Wunsch haben, ein Tier zu unterstützen, welches es durch die unterschiedlichsten Gründe besonders schwer hat, ein Zuhause zu finden, sprechen Sie uns bitte an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Ab 5 Euro* im Monat unterstützen Sie uns bei der täglichen Hege und Pflege unserer Schützlinge. Ihr Patentier können Sie natürlich auswählen. Die Laufzeit dieser Patenschaft bezieht sich auf den Aufenthalt im Tierheim und endet in der Regel mit der Vermittlung. Auf Wunsch läuft die Patenschaft auch darüber hinaus weiter.

* Verringerter Mindestbeitrag in Höhe von € 2,50 monatlich für Schüler, Auszubildende, Studenten und Geringverdiener bei Mitglied-, Tierpaten-, Futterpaten- oder Streupatenschaft!

Futterpatenschaft

Für artgerechte Ernährung und Spezialfutter

Einige unserer Tiere leiden an Allergien und Futterunverträglichkeiten. Diese Tiere benötigen eine gesonderte Ernährung, welches ihnen ermöglicht sich genauso gut zu fühlen wie ihre Artgenossen. Aber auch die gewöhnliche und artgerechte Ernährung der Tiere sollte den Vorgaben der Natur gleichkommen und ist meistens kostenaufwändig.

Sie möchten unsere Tiere dauerhaft unterstützen? Dann wäre vielleicht eine Futterpatenschaft das Richtige für Sie.

* Verringerter Mindestbeitrag in Höhe von € 2,50 monatlich für Schüler, Auszubildende, Studenten und Geringverdiener bei Mitglied-, Tierpaten-, Futterpaten- oder Streupatenschaft!

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Streupatenschaft

Streu für Katzen und Kleintiere

Der Verbrauch an Katzenstreu ist je nach Anzahl der Katzen bei uns extrem hoch. Daher freuen wir uns immer über eine Spende.

Wir bevorzugen Klumpstreu von Premiere und Multi Fit comfort, freuen uns jedoch auch über andere Klumpstreuarten. Jede Spende hilft!

Und für die Gehege unserer Kleintiere benötigen wir immer Einstreu und Stroh.

Sie möchten unsere Samtpfoten und Kleintiere dauerhaft unterstützen?

Dann wäre vielleicht eine Streupatenschaft das Richtige für Sie.

* Verringerter Mindestbeitrag in Höhe von € 2,50 monatlich für Schüler, Auszubildende, Studenten und Geringverdiener bei Mitglied-, Tierpaten-, Futterpaten- oder Streupatenschaft!

Hinweis zum verringerten Mindestbeitrag in Höhe von € 2,50 monatlich für Schüler, Auszubildende, Studenten und Geringverdiener bei Mitglied-, Tierpaten-, Futterpaten- oder Streupatenschaft:

Die Zahlung des Mindestbeitrags in Höhe von € 2,50 monatlich wird für das folgende Kalenderjahr anerkannt, wenn bis 15. Dezember eines jeden Jahres folgender Nachweis erbracht werden: 

• Schüler/in = nach Vorlage des jeweils gültigen Schülerausweises 

• Auszubildende/r = nach Vorlage des Ausbildungsvertrages sowie des jeweils gültigen Schülerausweises 

• Studenten = nach Vorlage des jeweils gültigen Studentenausweises 

• Geringverdiener = nach Vorlage der Verdienstbescheinigung. Die Grenze des Nettoeinkommens ist auf € 1.000,00 festgelegt. 

Bitte fügen Sie bereits der Anmeldung zur Mitgliedschaft oder Übernahme einer Tier-, Futter- oder Streupatenschaft den entsprechenden Nachweis bei. Wird der Nachweis nicht bis zum 15. Dezember für das Folgejahr erbracht, wird automatisch der reguläre Mindestbeitrag in Höhe von € 5,00 monatlich fällig.

Vielen Dank! 

Spendenkonten

Kreissparkasse Ahrweiler

IBAN: DE14 5775 1310 0000 4107 87

BIC:  MALADE51AHR

Volksbank RheinAhrEifel eG

IBAN: DE74 5776 1591 0201 8159 00

BIC: GENODED1BNA