Wichtiges und FAQ
Wichtiges und FAQ
Häufig gestellte Fragen
Die Vermittlung unserer Schützlinge erfolgt gegen eine Schutzgebühr. Die Gebühr richtet sich nach Tierart, Alter und Gesundheitszustand des Tieres.
Die Entscheidung für eine Adoption muss gut überlegt sein und soll nicht leichtfertig getroffen werden. Ob ein neues Haustier in einen bestehenden Haushalt passt, zeigt sich meist erst über einen längeren Zeitraum.
Das neue Familienmitglied muss sich erst einmal seiner neuen Umgebung und den neuen Umständen anpassen. Ein Tier während dieser Eingewöhnungszeit ins Tierheim zurückzubringen, weil es den Anforderungen der neuen Familie nicht gerecht wird, ist nicht im Sinne des Tieres.
Die meisten unserer Fellnasen haben bereits in der Vergangenheit ihre Familie und ihr Zuhause verloren. Sie erneut aus einer Familie zu reißen, an welche sie sich bereits nach wenigen Tagen gewöhnt haben, wirkt sich in den meisten Fällen sehr negativ auf die Psyche der Tiere aus.
Eine Probezeit vor der Vermittlung ist daher nicht möglich.
Während eines Kennenlerntermins im Tierheim, können wir uns ein Bild von Ihnen und Ihrer Lebenssituation machen und wir können sehen, ob die Chemie zwischen Ihnen und dem Tier passt.
Nach einer positiven Vorkontrolle bei Ihnen zu Hause, setzen wir einen Schutzvertrag (nur mit gültigem Personalausweis) auf und Sie können Ihr neues Familienmitglied bei uns abholen.
Sollten Sie zur Miete wohnen, benötigen wir noch eine Bescheinigung des Vermieters, welcher die Tierhaltung erlauben muss.
Möchten Sie einen Hund ausführen, so können Sie zu unseren Öffnungszeiten vorbeischauen.
Bitte bringen Sie beim ersten Besuch Ihren Personalausweis mit.
Wichtiges
Ihr Hund oder Ihre Katze ist entlaufen und kommt nicht mehr nach Hause? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten und einem Foto Ihres Tieres. Sollte Ihr Tier bei uns abgegeben werden, melden wir uns bei Ihnen.
Bitte kontaktieren Sie auf jeden Fall ebenso www.tasso.net oder www.findefix.de und melden Sie Ihre Tiersuche.
Falls Sie ein herrenloses Haustier finden, bringen sie dieses bitte nach telefonischer Ankündigung zu uns ins Tierheim. Ist ein Transport des Tieres nicht möglich, versuchen wir eine Abholung zu organisieren. Sollten Sie das Tier außerhalb unserer Öffnungszeiten finden oder uns im Tierheim telefonisch nicht erreichen können, dann wenden Sie sich bitte an unsere Fundtier-Notfallnummer 0177-3369591 oder die zuständige Polizeidienstelle.
Bei Wildtieren kontaktieren Sie bitte die Wildtierpflegestation Koblenz (0171-4790204) oder die Wildvogelstation Kirchwald (0160-96714064).
Werden Sie Augenzeuge von Tierquälerei oder werden Tiere nicht artgerecht gehalten und verwahrlosen?
Dann wenden Sie sich bitte an das zuständige Veterinäramt. Rufen Sie (gerne auch anonym) bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises an und lassen sich zum Veterinäramt durchstellen (02602-124-0).
Neue Katzenschutzverordnung als aktiver Tierschutz
Verordnung tritt am 1. März in Kraft und gilt für die gesamte Verbandsgemeinde Montabaur.
Tierhalter aufgepasst! Wer in der Verbandsgemeinde (VG) Montabaur seine Katze oder seinen Kater nach draußen lässt, muss künftig darauf achten, dass das Tier kastriert und gekennzeichnet (gechipt) ist. Am 1. März 2025 tritt eine neue Katzenschutzverordnung in Kraft. Katzenhalterinnen und Katzenhalter in der Verbandsgemeinde Montabaur müssen künftig bestimmte Auflagen erfüllen, wenn ihre Tiere ins Freie dürfen.
Die Verordnung soll verhindern, dass sich freilebende Katzen unkontrolliert vermehren. Jedes Jahr werden viele herrenlose Jungtiere geboren, die oft unter schlechten Bedingungen leben und an Krankheiten leiden. Durch die Kastrationspflicht soll dieses Problem eingedämmt werden. Gleichzeitig erleichtert die Chip-Pflicht die Rückführung entlaufener Tiere zu ihren Besitzern. „Mit der neuen Verordnung schützen wir nicht nur die Katzen selbst, sondern entlasten auch das Montabaurer Tierheim, das regelmäßig an seine Kapazitätsgrenzen stößt“, erklärt Bürgermeister Ulrich Richter-Hopprich. „Zudem sorgen wir für einen besseren Schutz der heimischen Tierwelt, die unter der wachsenden Zahl streunender Katzen leidet.“
Was ändert sich für Katzenbesitzerinnen und Katzenbesitzer?
Mit der neuen Verordnung gelten in der Verbandsgemeinde Montabaur folgende Regelungen:
Kennzeichnung und Registrierung: Jede Freigängerkatze muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einem Haustierregister (z.B. bei TASSO e.V. oder Findefix) registriert sein. Dies erleichtert die Identifizierung und verhindert, dass Tiere als herrenlos gelten.
Kastrationspflicht für Katzen mit Freigang: Fortpflanzungsfähige Katzen mit unkontrolliertem Freigang müssen kastriert werden.
Auslaufverbot für nicht kastrierte Katzen: Fortpflanzungsfähige Katzen, die nicht kastriert sind, dürfen nur in gesicherten, ausbruchsicheren Bereichen ins Freie.
„Zu viele Katzen fristen ein hartes Leben auf der Straße, sind unterernährt oder krank. Die neue Regelung schützt sowohl Haustiere als auch Streuner, die kein Zuhause haben“, so Bürgermeister Richter-Hopprich weiter.
Was passiert bei Verstößen?
· Wird eine nicht gekennzeichnete oder nicht kastrierte Katze aufgegriffen, kann die Verbandsgemeinde die Kastration und Registrierung auf Kosten des Halters veranlassen.
· Wird eine Katze ohne Chip oder Registrierung aufgefunden, kann sie vorübergehend in Obhut genommen werden, um die Halterin oder den Halter zu ermitteln.
Warum braucht es eine Katzenschutzverordnung?
Streunende Katzen sind oft krank, unterernährt und vermehren sich unkontrolliert. Durch Kastration und Registrierung kann die Population nachhaltig reduziert werden. Ähnliche Regelungen haben sich bereits in anderen Städten und Gemeinden bewährt.
Mit Hilfe der Katzenschutzverordnung haben nun auch die Verbandsgemeindeverwaltung und das Tierheim Montabaur die rechtssichere Möglichkeit, aufgegriffene Tiere entsprechend zu überprüfen und gegebenenfalls eine tierärztliche Behandlung inklusive Kastration einzuleiten. Sollte es sich um eine Freigängerkatze handeln, werden die Kosten den Haltern in Rechnung gestellt.
„Wir appellieren an alle Katzenhalterinnen und Katzenhalter, Verantwortung für ihre Tiere zu übernehmen. Nur gemeinsam können wir das Problem in den Griff bekommen“, betonen Bürgermeister Ulrich Richter-Hopprich und Nicole Henning-Lucaß, Leiterin des Tierheims Montabaur.
Alle Katzenhalterinnen und Katzenhalter werden gebeten, sich frühzeitig über die neue Verordnung zu informieren. Sie steht unter www.vg-montabaur.de (Bürgerservice/Ordnungsamt) als Download zur Verfügung. Fragen beantworten auch das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Montabaur unter Telefon 02602/126-341 oder das Tierheim Montabaur unter Telefon 02602/180826.
PDF zur Verordnung als Download: katzenschutzverordnung-vg-montabaur